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Webdesign & Programmierung

Webagentur-News-Archiv

19.02.2007

Neue gesetzliche Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung bei Internetpräsenzen

Paragraph Pflicht zur Datenschutzerklärung
Ab 1. März 2007 tritt das neue Telemediengesetz in Kraft. Danach sind alle gewerblichen Websitebetreiber verpflichtet, die Besucher ihrer Website über den Datenschutz zu informieren.

Hier kurz eine Erläuterung, um welche Art von Daten es sich dabei handelt, die beim Besuch einer Homepage erfaßt werden.

Automatisch erfaßte Daten:
Wenn ein Besucher sich die Seiten anschaut, werden automatisch auf jedem Webserver Daten erfaßt, die von Statistikprogrammen ausgewertet und zu einer Besucherstatistik aufbereitet werden. Rückschlüsse auf konkrete Personen sind damit nicht möglich. Dennoch soll die Datenschutzerklärung die Besucher auf die Speicherung dieser Daten hinweisen.

Personenbezogene Daten:
Daten, die Rückschlüsse auf eine konkrete Person zulassen, wie Namen, Anschrift etc., werden natürlich nicht automatisch beim Besuch einer Homepage erfaßt. Wenn Sie Formulare auf Ihrer Präsenz anbieten, die vom Besucher ausgefüllt und abgeschickt werden oder Kunden per E-Mail  mit Ihnen in Kontakt treten, speichern Sie personenbezogene Daten auf Ihrem Rechner. Die Datenschutzerklärung muß darüber aufklären und auf die damit in Zusammenhang stehenden Rechte der Nutzer hinweisen.

Wir informieren alle unsere Kunden über diese neuen Anforderungen, damit alle Websites, die von uns betreut werden, pünktlich diese neuen gesetzlichen  Anforderungen erfüllen.

Pflicht zum Impressum besteht bereits seit 2002
Seit Anfang 2002 ist es bereits Pflicht, dass jede gewerbliche Website ein Impressum haben muss, worin bestimmte Angaben zum Anbieter veröffentlicht sein müssen. Jeden Kunden, der von uns seine Präsenz erstellen läßt, beraten wir selbstverständich dazu. Bei der Erstellung eines rechtssicheren Webimpressums hilft dieser kostenlose Assistent:
www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum.
Nachdem man in den Formularfeldern die erforderlichen Angaben gemacht hat, erhält man einen Mustertext für das Impressum, den man nach der erforderlichen Anpassung in seine Homepage einbauen kann.

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